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GTC : Abonnementdienste

Zuletzt aktualisiert: Januar 03, 2023

compliance@medasgmbh.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENTDIENSTE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnements und Dienstleistungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gelten ab dem Datum des Inkrafttretens zwischen der MEDAS GmbH mit Sitz in der Oesterstraße 107b, 44309 Dortmund, eingetragen im Handelsregister Dortmund unter der Nummer HRB 32733 ("MEDAS") und Ihrem Unternehmen ("Kunde"). Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen , , und alle auf dieser Grundlage ausgeführten Auftragsdokumente die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen durch MEDAS an den Kunden (zusammenfassend der "Vertrag"). Die Vertragsparteien können einzeln als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden. WENN SIE DIESEN VERTRAG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESSEN, VERSICHERN SIE, DASS SIE DIE BEFUGNIS HABEN, DIESE JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZU BINDEN.

In Anbetracht der hierin gemachten gegenseitigen Versprechungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Hinlänglichkeit und Empfang hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. DEFINITIONEN.

Im Abkommen haben die folgenden, in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgenden Bedeutungen:

1.1. "Verbundenes Unternehmen" bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet der Begriff "Kontrolle" (einschließlich der Begriffe "kontrolliert von" und "unter gemeinsamer Kontrolle mit") die Befugnis, das Management und die Politik einer Partei zu lenken oder zu veranlassen (sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Verträge oder auf andere Weise), oder den Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Wertpapiere dieser Partei. Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle Unternehmen, die im jährlichen Registrierungsdokument von MEDAS Software SA aufgeführt sind, das unter https://www.medas-digital.com verfügbar ist, als "verbundene Unternehmen" von MEDAS.

1.2. "MEDAS-Inhalte" sind alle Software, Daten, Texte, Bilder, Audio- und Videodateien, Fotografien und andere Inhalte und Materialien in jedem Format, die von MEDAS bezogen oder abgeleitet werden und auf die der Kunde durch, innerhalb oder in Verbindung mit der Nutzung der Abonnementdienste zugreifen kann. Beispiele für MEDAS-Inhalte sind unter anderem die Dokumentation, MEDAS-Datenmarktplätze und Konnektoren.

1.3. "Liefergegenstand" ist das greifbare Ergebnis der dem Kunden gemäß einem Bestelldokument erbrachten Professional Services.

1.4. "Dokumentation" bezeichnet die veröffentlichten Spezifikationen, Benutzerhandbücher und das Dokument mit der Beschreibung des Service Level Agreements, das MEDAS dem Kunden in Bezug auf das jeweilige Produkt, die Subscription Services oder Professional Services zur Verfügung stellt.

1.5. "Evaluierung" oder "kostenlose Testversion" bedeutet ein eingeschränktes, zeitlich begrenztes Recht auf Zugang zu den Abonnementdiensten zur Evaluierung und nichtkommerziellen Nutzung des Produkts und/oder der Abonnementdienste gemäß dem Formular für die Registrierung für die kostenlose Testversion und die Online-Kaufabwicklung, das unter https://www.medas-digital.com veröffentlicht ist.

1.6. "Verwaltete Umgebung" bezeichnet entweder (i) die Kombination von Hardware- und Softwarekomponenten, die im Eigentum des Kunden stehen, von ihm lizenziert oder verwaltet werden und für den Zugang zu den Abonnementdiensten erforderlich sind ("Verwaltete Kundenumgebung"), oder (ii) von MEDAS gehostete Remote-Dienste und/oder Cloud-basierte Software als Dienstleistung, auf die MEDAS dem Kunden und seinen Nutzern im Rahmen der Abonnementdienste Zugang gewährt ("Verwaltete MEDAS-Umgebung"). Vorbehaltlich der Bedingungen des anwendbaren Bestellformulars kann der Kundeninhalt in der von MEDAS verwalteten Umgebung gehostet werden.

1.7. "Marktplatz" bezeichnet ein Online-Verzeichnis, einen Katalog oder einen Marktplatz von Anwendungen, die mit den Abonnementdiensten interoperabel sind.

1.8. "Bestellformular" bezeichnet das Standard-Bestellformular von MEDAS (oder ein anderes ähnliches Dokument, das von den Parteien ordnungsgemäß ausgefertigt wurde), das gemäß diesem Vertrag abgeschlossen wurde und in dem die Abonnementdienste, Produkte und/oder Professional Services, die der Kunde gemäß diesem Vertrag zu bestellen hat, sowie die entsprechenden Gebühren angegeben sind.

1.9. "Auftragsdokument" bezeichnet das/die Auftragsformular(e) und die SOW(s).

1.10. "Datum des Inkrafttretens des Bestelldokuments" oder "Datum des Inkrafttretens" bedeutet in Bezug auf jedes Bestelldokument (i) das auf dem Bestelldokument angegebene Datum des Inkrafttretens oder, falls kein solches angegeben ist, das Datum der letzten Unterschrift, (ii) in Bezug auf ein Online-Kaufformular das Datum, an dem MEDAS das ausgefüllte Online-Kaufformular über platform.MEDAS.com eingibt, oder (iii) falls der Kunde die Dienstleistungen über einen Vertriebspartner erwirbt, die ausdrückliche Annahme des Bestelldokuments durch MEDAS nach dessen Einreichung durch den Vertriebspartner.

1.11. "Produkte" bezeichnet die Softwareprodukte, zu denen MEDAS den Benutzern im Rahmen der Abonnementdienste Zugang gewährt, wie in einem Bestellformular angegeben. Das Produkt kann jeden Software-Agenten, jede Anwendung oder jedes Tool umfassen, das MEDAS dem Kunden zum Herunterladen zur Verfügung stellt, um dem Kunden den Zugang zu, den Betrieb von und/oder die Nutzung mit den Abonnementdiensten zu erleichtern.

1.12. "Professionelle Dienstleistungen" sind Installationsdienstleistungen, Implementierungsdienstleistungen, Beratungsdienstleistungen, Managed Services und/oder Schulungen, die von MEDAS für den Kunden wie in einem Bestelldokument festgelegt erbracht werden (und schließen insbesondere Subscription Services aus).

1.13. "Kundeninhalte" sind die Daten und anderen Materialien, die der Kunde zur Verarbeitung durch die Abonnementdienste eingibt, die innerhalb der MEDAS Managed Environment gehostet werden.

1.14. "Erstzulassungsdauer" und "Verlängerungsdauer" haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in Abschnitt 9.2 dieses Vertrags zugewiesen wird.

1.15. "Dienste" bezeichnet die Abonnementdienste und die professionellen Dienste zusammengenommen.

1.16. "Leistungsbeschreibung" oder "SOW" bezeichnet die Standard-Leistungsbeschreibung von MEDAS (oder ein anderes ähnliches Dokument, das von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde), die gemäß diesem Vertrag abgeschlossen wurde und in der die von MEDAS für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen beschrieben werden.

1.17. "Abonnementlaufzeit" bezeichnet den im jeweiligen Bestellformular angegebenen Zeitraum, in dem MEDAS verpflichtet ist, dem Kunden die Abonnementdienste zur Verfügung zu stellen. Die Abonnementlaufzeit umfasst die anfängliche Abonnementlaufzeit zusammen mit allen Verlängerungslaufzeiten, wie hierin definiert.

1.18. "Subscription Services" bedeutet in Bezug auf das Bestellformular die von MEDAS im Rahmen der MEDAS Managed Environment oder für die Installation und Nutzung durch den Kunden in der Customer Managed Environment erbrachten Subscription Services, wie sie im entsprechenden Bestellformular und in diesem Vertrag angegeben sind (und insbesondere mit Ausnahme der Professional Services).

1.19. "Inhalte Dritter" bezeichnet alle Software, Daten, Texte, Bilder, Audio- und Videodateien, Fotografien und andere Inhalte und Materialien in beliebigem Format, die aus Quellen Dritter außerhalb von MEDAS stammen, auf die der Kunde über, innerhalb oder in Verbindung mit der Nutzung der Abonnementdienste zugreifen kann. Zu den Inhalten Dritter gehören auch Materialien, die von Dritten stammen und auf die der Kunde durch die Nutzung der Abonnementdienste oder der von MEDAS im Rahmen des Marktplatzes bereitgestellten Tools zugreift oder die er erhält.

1.20. "Nutzungsmetriken" sind die quantitativen Beschränkungen und Maßeinheiten sowie alle anderen Nutzungsgewährungen oder -beschränkungen, die für die an den Kunden gelieferten Abonnementdienste gelten, wie sie in einem Bestellformular festgelegt sind.

1.21. "Nutzer" bezeichnet die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die vom Kunden oder in seinem Namen autorisiert sind, die Abonnementdienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag und dem jeweiligen Bestelldokument zu nutzen. Bei Abonnementdiensten, die speziell für die Nutzung durch Klienten, Vertreter, Kunden, Lieferanten usw. des Kunden bestimmt sind.

2. ZUGANG; NUTZUNG; EIGENTUM; EINSCHRÄNKUNGEN

2.1. Gewährte Rechte. MEDAS gewährt dem Kunden hiermit für die jeweilige Abonnementlaufzeit und vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und des/der jeweiligen Bestellformulars/Bestellformulare ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, unwiderrufliches (sofern hierin nichts anderes festgelegt ist) Recht, auf die Abonnementdienste zuzugreifen und diese bis zur Höhe der jeweiligen Nutzungsmetrik(en) ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Die Subscription Services von MEDAS werden in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation und dem entsprechenden Bestellformular bereitgestellt. MEDAS kann die Subskriptionsdienste und die Dokumentation von Zeit zu Zeit ändern, vorausgesetzt, dass eine solche Änderung nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Subskriptionsdienste führt, die dem Kunden während der aktuellen Subskriptionsdauer zur Verfügung gestellt werden.

Die Abonnementdienste und alle Produkte können Inhalte Dritter enthalten oder sich auf Inhalte Dritter stützen, die gemäß den Vereinbarungen von MEDAS lizenziert sind, sowie auf intern entwickelte Software oder andere Open-Source-Plattformen - das Recht des Kunden, solche Inhalte Dritter zu nutzen, unterliegt den Bedingungen der zugehörigen Lizenzvereinbarung, die von MEDAS oder dem Dritten angegeben wird, und nicht den Bestimmungen dieses Vertrags.

2.2. Nutzungsbeschränkungen. Die folgenden Beschränkungen gelten für die Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden bzw. für den Zugriff auf den Abonnementdienst zusätzlich zu den Nutzungsmetriken und -beschränkungen, die in dem betreffenden Bestellformular angegeben sind: (a) Jeder Nutzer darf nur mit seiner Benutzer-ID und seinem Passwort auf den Abonnementdienst zugreifen; (b) die hierin gewährten Zugriffsrechte sind persönlich und spezifisch für die Nutzer, und keine andere Person oder Einrichtung als ein Nutzer wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MEDAS auf die Abonnementdienste zugreifen oder diese nutzen; (c) der Kunde kann die Nutzer wechseln, indem er die Nutzer ersetzt, die nicht mehr beim Kunden beschäftigt sind oder die Abonnementdienste nicht mehr nutzen.

2.3. Eigentumsrecht. MEDAS behält alle Rechte, Titel und Interessen (insbesondere alle Patent-, Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte) an den Produkten, den Abonnementleistungen, den MEDAS-Inhalten und der Dokumentation sowie an allen Kopien davon. Dem Kunden werden keine anderen Rechte an den Produkten, den Abonnementdiensten, den MEDAS-Inhalten und der Dokumentation eingeräumt als die hierin und in den entsprechenden Bestellunterlagen ausdrücklich genannten beschränkten Rechte. Alle Rechte, Titel und Interessen an den Zurückbehaltenen Werken verbleiben bei MEDAS. Der Begriff "Zurückbehaltene Werke" bezeichnet: (i) alle vorbestehenden Materialien, geistiges Eigentum, Methoden oder Know-how, einschließlich des MEDAS-Inhalts, des vorbestehenden Software-Codes von MEDAS, geschützter Software-Tools oder Schulungsmaterialien, die in den Leistungsgegenstand integriert sind; (ii) alle Änderungen, Verbesserungen oder Ergänzungen an vorbestehenden Materialien, die bei der Erbringung der Leistungen im Rahmen der anwendbaren Leistungsbeschreibung entdeckt oder in die Praxis umgesetzt wurden, die nicht speziell für den Kunden erstellt wurden; und (iii) alle Inhalte Dritter, die in den Leistungsgegenstand integriert oder in diesen integriert sind. Mit Ausnahme der "Zurückbehaltenen Arbeiten" gehen alle Rechte und das Eigentum an den von MEDAS ausschließlich und ausdrücklich für den Kunden im Rahmen der Professionellen Dienstleistungen erstellten Liefergegenständen mit der vollständigen Bezahlung dieser Liefergegenstände auf den Kunden über. MEDAS gewährt dem Kunden eine unbefristete, unentgeltliche und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung und Änderung des Leistungsgegenstandes (und aller darin enthaltenen "Retained Works") ausschließlich für den internen Gebrauch, vorbehaltlich anderer ausdrücklicher zusätzlicher Lizenzbedingungen, die ansonsten für den Leistungsgegenstand gelten, und zur Anfertigung einer angemessenen Anzahl von Kopien des Leistungsgegenstandes für den internen Gebrauch.

2.4. Verbotene Nutzungen und Kundenbeschränkungen. Die Produkte und Abonnementdienste, einschließlich aller Teile davon, dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die gegen diesen Vertrag oder ein Bestelldokument verstoßen. Der Kunde darf nicht (und darf es auch keinem Dritten erlauben): (a) die Produkte oder Abonnementdienste (oder Teile davon, einschließlich aller Grafiken, Funktionen oder Merkmale) zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, mit der Ausnahme, dass der Kunde eine Anzahl von Kopien der Produkte ausschließlich zu Archivierungszwecken anfertigen darf; (b) die Produkte oder Abonnementdienste zu modifizieren, anzupassen, zu verändern oder anderweitig davon abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, dies wurde von MEDAS ausdrücklich schriftlich genehmigt; (c) die Produkte oder Abonnementdienste für Timesharing-, Service-Büro-, Hosting-, Service-Provider- oder ähnliche Zwecke zu nutzen (oder deren Nutzung zu gestatten); (d) die Produkte oder Abonnementdienste zu vertreiben, unterzulizenzieren, neu zu verpacken, zu verleasen, abzutreten, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen (es ist dem Kunden jedoch gestattet, eine Anwendung über einen App Store an einen App-Nutzer zu lizenzieren); (e) den Quellcode der Produkte oder Abonnementdienste zu entschlüsseln, zu disassemblieren, zu extrahieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu versuchen, ihn abzuleiten, außer in dem Umfang, in dem solche Aktivitäten nach den anwendbaren zwingenden Gesetzen, die vertraglich nicht eingeschränkt werden dürfen, zulässig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das deutsche Urheberrechtsgesetz und/oder die Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/250/EWG, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kunde solche Rechte nicht ausüben darf, ohne MEDAS dreißig (30) Tage vorher schriftlich zu benachrichtigen und die Möglichkeit zu geben, dem Kunden Interoperabilitätsinformationen oder andere Elemente zur Verfügung zu stellen, um die Notwendigkeit, die nach diesem Vertrag verbotenen Aktivitäten durchzuführen, zu verringern; (f) Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte an oder in den Produkten und/oder der Dokumentation zu entfernen, zu verändern oder zu verschleiern; oder (g) ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln oder anderweitig direkt oder indirekt in Konkurrenz zu den Produkten und/oder Abonnementdiensten von MEDAS kommerziell zu nutzen, indem er die Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Abonnementdienste, vertraulichen Informationen oder andere von MEDAS im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellte Gegenstände verwendet oder darauf Bezug nimmt.

2.5. Sonstige Beschränkungen. Die Benutzer des Kunden dürfen die Produkte oder Abonnementdienste nicht verwenden, um: (a) gegen Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen; (b) Material zu übertragen, das obszön oder anstößig ist oder Viren oder andere schädliche Computercodes oder Dateien enthält, oder (c) das geistige Eigentum oder andere Rechte Dritter zu verletzen oder Material hochzuladen, zu speichern, zu teilen, anzuzeigen, zu posten, per E-Mail zu versenden, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, das Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte einer Person oder Einrichtung verletzt. MEDAS behält sich das Recht vor, die Konten von Nutzern, die solche Verstöße begehen, zu kündigen. Der Kunde ist allein verantwortlich für das Verhalten seiner Vertreter, den Schutz seiner eigenen aufgezeichneten Daten und die Ergebnisse, die er durch die Nutzung der Pro dukte und Dienste erzielt, sowie für alle direkten oder indirekten Folgen.

2.6. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist für folgende Punkte verantwortlich: (a) die Wahl seines Netzzugangsanbieters, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsoptionen, (b) die Einhaltung der von MEDAS empfohlenen technischen Mindestspezifikationen, die für die Nutzung der Abonnementdienste erforderlich sind, (c) die Sicherstellung der Vertraulichkeit und der Verwahrung der von MEDAS übermittelten Zugangsdaten, (d) den Schutz der persönlichen Laptops, die auf die Abonnementdienste zugreifen, (e) die durch die Nutzung der Abonnementdienste erzielten Ergebnisse und deren direkte oder indirekte Folgen und (f) die Benennung eines seiner Mitarbeiter als Hauptansprechpartner von MEDAS für alle technischen Fragen.

2.7. Dokumentation und elektronischer Zugang. Der Zugang zu den Abonnementdiensten und der Dokumentation wird auf elektronischem Wege bereitgestellt. Die Abonnementdienste gelten als geliefert, wenn dem Kunden der Zugang zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird.

3. GEBÜHREN, ZAHLUNGEN, STEUERN.

3.1. Honorare. Die Gebühren für die Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Bestelldokument festgelegt. Zusätzlich zu den in den Bestellunterlagen festgelegten Gebühren erstattet der Kunde MEDAS alle einvernehmlich vereinbarten Kosten, die MEDAS bei der Erbringung eines Teils der Dienstleistungen vor Ort tatsächlich entstanden sind. Sofern hierin oder in einem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, (i) basieren die Gebühren für die Abonnementdienste auf den erworbenen Nutzungsmetriken und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) können die bestellten Mengen während des betreffenden Abonnements nicht verringert werden und (iii) sind die Zahlungsverpflichtungen nach Erteilung eines Bestelldokuments unkündbar und die gezahlten Gebühren vorbehaltlich Abschnitt 9.4 dieses Vertrags nicht erstattungsfähig. Wenn der Kunde die Menge der bestellten Dienste überschreitet, muss er die Gebühren für die überschüssige Menge unverzüglich bestellen und bezahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestellung von Abonnementleistungen nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von MEDAS über zukünftige Funktionen oder Merkmale abhängt; das Vorstehende entbindet MEDAS jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags bestellten Leistungen zu erbringen.

3.2. Zahlungsbedingungen. Sofern in dem jeweiligen Bestelldokument nichts anderes vereinbart ist, sind alle Gebühren aus diesem Vertrag vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Sofern im Bestelldokument nicht anders angegeben, werden die Gebühren für Subscription Services jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, die Gebühren für Professional Services werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt.

3.3. Zahlungsverzug; Aussetzung von Dienstleistungen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag pro Monat in Höhe der nach deutschem Recht geltenden Zinssätze oder des gesetzlich vorgeschriebenen Betrags berechnet, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Zahlt der Kunde die in den Bestellunterlagen genannten Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum, kann MEDAS nach schriftlicher Aufforderung das Recht des Kunden zur Nutzung der betreffenden Dienstleistungen und/oder des Produkts aussetzen, wenn die Gebühren nach einer solchen schriftlichen Aufforderung nicht bezahlt wurden.

3.4. Zahlungsstreitigkeiten. MEDAS wird seine Rechte gemäß Abschnitt 3. 3 ausüben, wenn der Kunde die anfallenden Gebühren vernünftigerweise und in gutem Glauben bestreitet und gewissenhaft an der Beilegung des Streits mitwirkt.

3.5. Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle Steuern, Abgaben oder Gebühren (einschließlich Umsatz-, Quellen- oder Mehrwertsteuern) zu zahlen, die von einer staatlichen, bundesstaatlichen oder lokalen Behörde für die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem Nettoeinkommen, dem Vermögen und den Mitarbeitern von MEDAS basieren.

3.6. Bestellungen. Der Kunde kann nach Abschluss des Vertrages Bestellungen für interne Verwaltungszwecke des Kunden aufgeben. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen sind die Bedingungen in Bestellungen oder anderen ähnlichen Kundendokumenten in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages oder eines Bestelldokuments nicht bindend, und alle derartigen Bedingungen werden hiermit ausdrücklich von MEDAS zurückgewiesen.

3.7. Partner. Für den Fall, dass der Kunde Subscription Services über einen autorisierten MEDAS-Partner oder -Wiederverkäufer bestellt, gilt dieser Vertrag, mit Ausnahme dieses Abschnitts 3, für die Nutzung der Subscription Services durch den Kunden.

4. GARANTIE.

4.1. Garantie für professionelle Dienstleistungen. Gewährleistung für die gelieferten Produkte. MEDAS sichert zu und gewährleistet, dass: (a) die Professionellen Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise mit einem Maß an Sorgfalt, Geschicklichkeit und Kompetenz erbracht werden, das den allgemein anerkannten Industriestandards entspricht, die für ähnliche Arten von Aufträgen vernünftigerweise erwartet werden, und (b) die Liefergegenstände im Wesentlichen mit der Beschreibung und den Spezifikationen übereinstimmen, die in der anwendbaren Leistungsbeschreibung für einen Zeitraum nach der Lieferung oder, falls keine angegeben ist, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum ("Gewährleistungsfrist") festgelegt sind, sofern MEDAS während der anwendbaren Gewährleistungsfrist eine schriftliche Mitteilung über die Nichtübereinstimmung erhält. Sofern die Professionellen Dienstleistungen oder die Liefergegenstände nicht im Wesentlichen mit den vorstehenden Gewährleistungen übereinstimmen, wird MEDAS die Professionellen Dienstleistungen unverzüglich erneut erbringen und/oder die Liefergegenstände erneut vorlegen. Stellt MEDAS nach Erhalt der Mitteilung über die Nichtübereinstimmung fest, dass die Professionellen Leistungen nicht erbracht oder die Liefergegenstände nicht in zumutbarer Weise gemäß der Leistungsbeschreibung geliefert werden können, und zwar ausschließlich aufgrund eines Verschuldens von MEDAS, kann MEDAS als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden die gezahlten Gebühren unverzüglich zurückerstatten oder auf die geschuldeten Gebühren in Bezug auf diese Professionellen Leistungen oder Liefergegenstände verzichten. Diese Garantie gilt nur, wenn: (a) der/die Liefergegenstand(e) vom oder im Namen des Kunden jederzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der entsprechenden Dokumentation installiert und verwendet wurde(n); und (b) an dem/den Liefergegenstand(en) keine Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, die nicht mit der schriftlichen Zustimmung von MEDAS erfolgt sind; und (c) MEDAS während der geltenden Gewährleistungsfrist eine schriftliche Mitteilung über den Verstoß erhält.

4.2. Leistungsgarantie für Abonnementdienste. MEDAS gewährleistet während der Abonnementlaufzeit, dass der jeweilige Abonnementdienst im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden und die einzige und ausschließliche Haftung von MEDAS für die Verletzung der vorstehenden Leistungsgarantie ist, je nach Fall, einer der folgenden: 1) wenn das Bestelldokument auf Service Level Agreement ("SLA") und SLA-Gutschriften für SLA-Ausfälle verweist, wird MEDAS dem Kunden eine Gutschrift gemäß diesen Bestimmungen gewähren; oder 2) wenn das Bestelldokument keine SLA-Gutschriften vorsieht, wird MEDAS wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Abonnementdienste zu ändern, um die nicht konforme Funktionalität wiederherzustellen. Wenn MEDAS eine solche Verletzung nach wirtschaftlich vertretbaren Versuchen nicht beheben kann, kann jede Partei das betreffende Bestellformular gemäß Abschnitt 9.4 kündigen; in diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der an MEDAS im Rahmen des betreffenden Bestellformulars im Voraus gezahlten Gebühren für die verbleibende Abonnementlaufzeit ab dem Datum der Kündigung der Abonnementdienste. Der Kunde muss den mutmaßlichen Verstoß gegen die Garantie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dessen Auftreten schriftlich mit angemessenen Einzelheiten anzeigen, um in den Genuss dieser Garantie und der hierin genannten Rechtsbehelfe zu kommen.

4.3. Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GIBT ES KEINE WEITEREN GARANTIEN, HAFTUNGEN ODER RECHTSMITTEL VON MEDAS, MEDAS LIEFERANTEN ODER ANDEREN DRITTANBIETERN IN BEZUG AUF DIE DIENSTE. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN UND DEREN INHALTE DEM KUNDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. MEDAS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DER DIENST FEHLERFREI ODER FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER ANDEREN AUSFÄLLEN IST ODER DASS DER ABONNEMENTDIENST DEN SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRICHT. MEDAS SCHLIESST IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN EINIGEN STAATEN UND GERICHTSBARKEITEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.

5. VERTRAULICHKEIT

5.1. Definition vertraulicher Informationen. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" Informationen, die von einer Vertragspartei und/oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (die "offenlegende Vertragspartei") der anderen Vertragspartei und/oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (die "empfangende Vertragspartei") im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden und die von der offenlegenden Vertragspartei als geschützt oder vertraulich bezeichnet werden oder von denen die empfangende Vertragspartei aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung weiß oder wissen sollte, dass die offenlegende Vertragspartei diese Informationen als vertraulich oder geschützt betrachtet. Zu den vertraulichen Informationen von MEDAS gehören Informationen über Produkte, Vorabversionen von Produkten, Software, Dienstleistungen, Preise, Marketing- und Geschäftspläne sowie finanzielle Informationen. MEDAS und der Kunde behandeln die Bedingungen dieses Vertrages vertraulich; jede Vertragspartei ist jedoch berechtigt, solche Informationen vertraulich an ihre unmittelbaren Rechts- und Finanzberater weiterzugeben, soweit dies im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der jeweiligen Partei erforderlich ist.

5.2. Ausschluss vertraulicher Informationen. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind, wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht; (b) ohne Zutun oder Unterlassen der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; (c) von der empfangenden Partei von einer dritten Partei ohne Beschränkung der Offenlegung oder Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten werden; (d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (e) durch schriftliche Genehmigung der offenlegenden Partei zur Freigabe freigegeben werden, jedoch nur für die begrenzten Zwecke und an die begrenzten Empfänger einer solchen genehmigten Freigabe.

5.3. Nicht-Verwendung; Nicht-Weitergabe.

5.3.1. Die empfangende Partei darf keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden, es sei denn für die Zwecke der Erfüllung dieser Vereinbarung (der "Zweck"), und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen (und mindestens die Maßnahmen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, aber keinesfalls weniger als die angemessene Sorgfalt), um: (i) die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen und (ii) die Offenlegung und unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu vermeiden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigt, verpflichtet sich die empfangende Partei, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben und Kopien von vertraulichen Informationen ganz oder teilweise nur an Personen innerhalb der Organisation der empfangenden Partei (einschließlich verbundener Unternehmen) weiterzuleiten oder anderweitig zu verbreiten, die für den Zweck "Kenntnis haben müssen" und die in Bezug auf diese Informationen einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv ist als die Bestimmungen dieses Abschnitts . Wenn die empfangende Partei Kopien von vertraulichen Informationen anfertigt, darf sie darin enthaltene Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke nicht entfernen oder behindern.

5.3.2. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen durch die empfangende Partei (i) als Reaktion auf eine gültige Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle oder (ii) auf andere Weise gesetzlich vorgeschrieben, gilt nicht als Verletzung dieses Abkommens oder als Verzicht auf die Vertraulichkeit zu anderen Zwecken; vorausgesetzt, die offenlegende Partei setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis, damit diese eine Schutzanordnung beantragen oder eine solche Offenlegung auf andere Weise verhindern kann.

5.4. Eigentum; keine Lizenz.

5.4.1. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen das alleinige und ausschließliche Eigentum (einschließlich aller weltweiten Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen Informationen oder anderen Eigentumsrechten) der offenlegenden Partei sind.

5.4.2. Durch die Offenlegung der vertraulichen Informationen gegenüber der empfangenden Partei werden der empfangenden Partei keine Lizenzen, Anteile oder Rechte jeglicher Art an den vertraulichen Informationen eingeräumt.

5.5. Rückgabe oder Vernichtung. Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, hat die empfangende Partei bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund alle vertraulichen Informationen zusammen mit allen Kopien und dem dazugehörigen Material unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben (oder zu vernichten und die Vernichtung zu bescheinigen). Die empfangende Partei kann eine Kopie zu Beweiszwecken oder zur Einhaltung von Vorschriften aufbewahren, die solange sie aufbewahrt wird, allen Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt unterliegt.

5.6. Vertraulichkeitsfrist. Die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die vertraulichen Informationen bleiben während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren danach in Kraft.

6. KUNDENINHALTE; DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT

6.1. Kundeninhalte. Im Rahmen der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen werden die Kundendaten in der im jeweiligen Bestelldokument angegebenen Rechenzentrumsregion gespeichert und verarbeitet. MEDAS darf nicht auf Kundeninhalte zugreifen, es sei denn, es handelt sich um Support- oder technische Fragen, für die der Kunde MEDAS zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt hat, die für den Zugriff auf diese Kundeninhalte erforderlich ist. MEDAS ist nicht verantwortlich für den unbefugten Zugriff, die Veränderung, den Diebstahl oder die Zerstörung von Kundeninhalten, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner autorisierten Benutzer zurückzuführen sind, die im Widerspruch zur Dokumentation stehen. Die Möglichkeit des Kunden, verloren gegangene Daten, die auf ein Fehlverhalten von MEDAS zurückzuführen sind, wiederherzustellen, beschränkt sich auf die Wiederherstellung durch MEDAS von der letzten Sicherungskopie.

6.2. Datenschutz und Kundeninhalte. Wenn der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen personenbezogene Daten an MEDAS übermittelt und/oder MEDAS Zugang zu Kundendaten gewährt, garantiert der Kunde, dass (i) er ordnungsgemäß befugt ist, MEDAS personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, und dass er dies rechtmäßig und in Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebung tut, (ii) MEDAS und seine verbundenen Unternehmen oder seine Unterauftragnehmer (ii) MEDAS und die mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihre Unterauftragnehmer, die im Namen von MEDAS handeln, dürfen diese Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden, und (iii) MEDAS darf diese Daten zu diesem Zweck an die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre Unterauftragnehmer weitergeben und diese Daten in Länder außerhalb des Ursprungslandes übermitteln. MEDAS und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben sich verpflichtet, die einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten, und personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit der auf der Website von MEDAS verfügbaren Datenschutzerklärung übermittelt.

6.3. Sicherheit. MEDAS hat angemessene administrative, technische und physische Maßnahmen ergriffen, um die persönlichen und vertraulichen Daten des Kunden vor versehentlichem Verlust und vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Verwendung, Änderung oder Zerstörung zu schützen. Falls MEDAS feststellt, dass ein Sicherheitsverstoß dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer Schaden zufügt oder zufügen könnte, wird MEDAS den Kunden so schnell wie möglich, jedoch nicht später als fünf (5) Arbeitstage, über den Sicherheitsverstoß informieren. Nach der ersten Benachrichtigung wird MEDAS den Kunden regelmäßig auf dem Laufenden halten und einen angemessen detaillierten Bericht über den Vorfall vorlegen, der die von MEDAS unternommenen Schritte zur Untersuchung des Sicherheitsverstoßes und die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen zur Minimierung des möglichen Schadens enthalten kann. Die Parteien sind sich darüber im Klaren und vereinbaren, dass MEDAS aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder Vereinbarungen mit Dritten daran gehindert sein kann, solche Mitteilungen und/oder Berichte innerhalb des oben genannten Zeitrahmens zu übermitteln.

7. ENTSCHÄDIGUNG

7.1. Verpflichtungen von MEDAS. MEDAS wird den Kunden, seine Verbundenen Unternehmen, Direktoren und Mitarbeiter von und gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von nicht verbundenen Dritten gegen den Kunden vorgebracht werden: a) dass die Nutzung der Abonnementdienste oder der Liefergegenstände ein Patent, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis eines solchen Dritten verletzen oder angeblich verletzen ("Verletzungsanspruch") und b) den Kunden, seine verbundenen Unternehmen, Direktoren und Mitarbeiter von jeglichen Kosten oder Schadensersatzansprüchen (mit Ausnahme von erhöhten oder gesteigerten Schadensersatzansprüchen, die sich aus der vorsätzlichen Verletzung durch den Kunden ergeben), die dem Kunden von einem zuständigen Gericht endgültig zugesprochen werden, oder von einem von MEDAS genehmigten Vergleichsbetrag, der sich aus einem solchen Verletzungsanspruch ergibt, freistellen und schadlos halten.

7.2. Verpflichtungen des Kunden. Die Freistellungsverpflichtung von MEDAS hängt davon ab, dass der Kunde: (a) MEDAS unverzüglich schriftlich über einen solchen Verletzungsanspruch zu unterrichten; (b) MEDAS die Kontrolle über die Verteidigung und die damit zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen zu überlassen, jedoch unter der Voraussetzung, dass MEDAS die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden einholt, die nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf, wenn die Beilegung eines solchen Verletzungsanspruchs erfordert, dass der Kunde die Haftung anerkennt, eine bestimmte Maßnahme ergreift oder unterlässt, die über die Einstellung der Nutzung der verletzenden Dienstleistungen, des Produkts oder des Liefergegenstands hinausgeht, und (c) auf angemessenes Verlangen von MEDAS an der Verteidigung mitzuwirken, vorausgesetzt, MEDAS erklärt sich bereit, die angemessenen Kosten des Kunden im Zusammenhang damit zu übernehmen. Der Kunde kann an der Verteidigung und an Vergleichsgesprächen direkt oder durch einen Anwalt seiner Wahl auf Kosten des Kunden teilnehmen, vorausgesetzt, dass eine solche Teilnahme die alleinige Kontrolle von MEDAS über die Verteidigung nicht wesentlich beeinträchtigt oder MEDAS bei der Durchführung der Verteidigung keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen lässt.

7.3. Ausschlüsse. Die Entschädigungsverpflichtungen von MEDAS gelten nicht, soweit ein solcher Verletzungsanspruch direkt aus der Verwendung des Produkts resultiert oder in irgendeiner Weise darauf zurückzuführen ist: (i) der Nutzung des Produkts, der Dienstleistung oder des Liefergegenstandes in einer anderen als der vertragsgemäßen Weise, (ii) der Kombination eines Produkts, einer Abonnementdienstleistung oder eines Liefergegenstandes mit einem Nicht-MEDAS-Produkt, das nicht in der Dokumentation aufgeführt ist, (iii) der Nutzung einer nicht aktuellen Version des Produkts, der Abonnementdienstleistung oder des Liefergegenstandes, wenn die Nutzung einer dem Kunden zur Verfügung gestellten neuen MEDAS-Version die Verletzung vermieden hätte, oder (iv) einer Änderung der Produkte, der Abonnementdienstleistung oder des Liefergegenstandes durch den Kunden, es sei denn, eine solche Änderung ist in der Dokumentation vorgesehen.

7.4. Verletzungsabhilfe. Sollte sich herausstellen, dass die Nutzung der Produkte, der Abonnementdienste oder der Liefergegenstände durch den Kunden aufgrund eines Verletzungsanspruchs geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt hat, oder sollte eine solche Nutzung nach angemessener Einschätzung von MEDAS wahrscheinlich eine Verletzung darstellen, hat MEDAS das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten, entweder (a) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die verletzenden Produkte, Abonnementdienste oder Liefergegenstände weiter zu nutzen, oder (b) diese Produkte, Abonnementdienste oder Liefergegenstände durch einen funktionell gleichwertigen Ersatz oder eine funktionell gleichwertige Änderung zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie nicht mehr verletzend sind. Wenn weder (a) noch (b) nach angemessener Einschätzung von MEDAS wirtschaftlich vernünftig ist, kann MEDAS (i) in Bezug auf die nicht behobenen professionellen Dienstleistungen die im Voraus bezahlten Gebühren für die betreffenden Leistungen zurückerstatten oder (ii) in Bezug auf die erworbenen Abonnementdienstleistungen den Zugang zu den betreffenden Abonnementdienstleistungen kündigen und die nicht genutzten, im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements ab dem Datum der Kündigung zurückerstatten. DAS VORSTEHENDE BESTIMMT DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON MEDAS IN BEZUG AUF VERLETZUNGSANSPRÜCHE.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

8.1.1. Begrenzung der Haftung. MEDAS HAFTET NUR IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN:

- A) IN FÄLLEN DES VORSATZES, DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT UND DES ARGLISTIGEN VERSCHWEIGENS EINES MANGELS DER LEISTUNG;

- B) BEI LEICHT FAHRLÄSSIGER VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT (KARDINALPFLICHT) AUS DIESEM VERTRAG;

- C) BEI VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT;

-D) IM FALLE EINER HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ.) JEDE ANDERE HAFTUNG IST IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN. IN BEZUG AUF 8. 1 b) UND AUSSER BEI VERSTöSSEN VON ABSCHNITT 2 "ZUGANG; NUTZUNG; EIGENTUM; DIE GESAMTE HAFTUNG JEDER PARTEI ZUSAMMEN MIT ALLEN IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE UND ALLE SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE DIE HAFTUNG BEGRÜNDEN, IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ANSPRUCH GEZAHLT HABEN. JEGLICHER SCHADENERSATZ GEGEN MEDAS WIRD UM JEGLICHE ERSTATTUNG ODER GUTSCHRIFT REDUZIERT, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DES VERTRAGS ERHALTEN HAT, UND EINE SOLCHE ERSTATTUNG ODER GUTSCHRIFT WIRD AUF DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ANGERECHNET.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

9.1. Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt, bis sie gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird.

9.2. Laufzeit des Bestelldokuments. Die Laufzeit eines jeden Dienstes wird in dem jeweiligen Bestelldokument angegeben. Sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt früher gekündigt wird, ist die anfängliche Laufzeit für einen bestimmten Abonnementdienst der Zeitraum, der mit dem Datum des Inkrafttretens des Bestelldokuments beginnt und mit der im Bestelldokument angegebenen Anzahl von Monaten oder Jahren danach endet ("anfängliche Abonnementlaufzeit"). Am Ende der anfänglichen Abonnementlaufzeit verlängert sich das Abonnement im Rahmen des jeweiligen Bestellscheins automatisch um weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine Partei kündigt der anderen Partei schriftlich mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der anfänglichen Abonnementlaufzeit oder der dann laufenden Verlängerungslaufzeit. Die anfängliche Abonnementlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit können jeweils auf einem separaten Bestellformular oder auf andere Weise in einem Bestellformular angegeben werden.

9.3. Laufzeit der kostenlosen Testversion. In Bezug auf eine kostenlose Testversion beginnt die Laufzeit mit dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars oder dem Erhalt des MEDAS-Begrüßungsschreibens, das dem Kunden per E-Mail zugesandt wurde, und endet am späteren der folgenden Zeitpunkte: (a) am 30.

9.4. Beendigung wegen Vertragsverletzung. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag und/oder jedes Bestelldokument im Rahmen dieses Vertrags kündigen, wenn die vertragsverletzende Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß begangen hat und dieser Verstoß bzw. diese Verstöße für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht vertragsverletzende Vertragspartei nicht behoben wurden.

9.5. Beendigung wegen finanzieller Unzulänglichkeit. Jede Partei kann diesen Vertrag und/oder jedes Bestelldokument mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (a) schriftlich ihre Unfähigkeit einräumt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder ihre Geschäftstätigkeit aufgibt; (ii) eine Generalabtretung zu Gunsten ihrer Gläubiger vornimmt; (iii) ein freiwilliges Vergleichsverfahren einleitet oder der Einreichung eines Konkursantrags gegen sie zustimmt; (iv) von einem zuständigen Gericht als bankrott oder zahlungsunfähig eingestuft wird; (v) eine Reorganisation im Rahmen eines Konkursgesetzes anstreben oder der Einreichung eines Antrags auf eine solche Reorganisation zustimmen; oder (vi) von einem zuständigen Gericht einen Konkurs- oder Insolvenzverwalter, Liquidator, Treuhänder oder Abtretungsempfänger für das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens der betreffenden Vertragspartei bestellen lassen oder die Liquidation des Vermögens oder der Geschäftsangelegenheiten der betreffenden Vertragspartei vorsehen.

9.6. Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung. Wird dieser Vertrag vom Kunden gemäß Ziffer 9.4 (Kündigung wegen Vertragsverletzung) oder Ziffer 9.5 (Kündigung wegen finanzieller Unfähigkeit) gekündigt, erstattet MEDAS dem Kunden anteilig die vorausbezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit ab dem Datum der Kündigung. Wird dieser Vertrag von MEDAS gemäß Ziffer 9.4 (Kündigung wegen Vertragsverletzung) und Ziffer 9.5 (Kündigung wegen finanziellen Unvermögens) gekündigt, so hat der Kunde die noch nicht bezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Bestellunterlagen zu zahlen. In keinem Fall entbindet die Kündigung dieses Vertrages und/oder eines Bestellscheins den Kunden von seiner Verpflichtung, die an MEDAS zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum der Kündigung zu entrichten.

9.7. Rechte und Pflichten der Parteien bei Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrages und/oder eines Bestelldokuments aus einem der hierin genannten Gründe muss der Kunde die Nutzung der Abonnementdienste und der Produkte einstellen, sie aus allen Systemen des Kunden entfernen, alle in seinem Besitz befindlichen Kopien des Produkts löschen oder vernichten und MEDAS schriftlich bestätigen, dass dies dreißig (30) Tage nach dem Datum der Beendigung erfolgt ist. Wenn der Vertrag und alle Bestellunterlagen gekündigt werden, muss jede Partei alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, entweder an die andere Partei zurückgeben oder vernichten (und deren Vernichtung bescheinigen). Werden nur bestimmte Bestellunterlagen gekündigt, so sind nur diese vertraulichen Informationen in Bezug auf diese Bestellunterlagen zurückzugeben oder zu vernichten (und die Vernichtung zu bescheinigen). Die Beendigung dieses Vertrages hat keinen Einfluss auf die weitere Gültigkeit und Wirkung von Bestellunterlagen, die vor der Beendigung zwischen den Parteien abgeschlossen wurden, es sei denn, diese Bestellunterlagen werden beendet, und zwar in dem Umfang, in dem sie beendet werden. Vorbehaltlich Abschnitt 9.6 entbindet die Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Bestelldokuments den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus einem Bestelldokument.

9.8. Übertragbarkeit und Löschung von Kundeninhalten. Auf schriftlichen Antrag des Kunden, der mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum der Beendigung des betreffenden Bestellformulars oder dem Ablauf der Abonnementlaufzeit zu stellen ist, wird MEDAS dem Kunden den Kundeninhalt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf zur Verfügung stellen. MEDAS wird dem Kunden die Archivdaten in einem gemeinsam festgelegten Format zur Verfügung stellen, vorbehaltlich eines ordnungsgemäß ausgeführten SOW. Nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen ist MEDAS nicht mehr verpflichtet, Kundeninhalte aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen, und wird danach alle Daten im Besitz von MEDAS löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Der Kunde bleibt für die Archivierung der Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

9.9. Beendigung der Assistenzdienste. Im Anschluss an die Beendigung dieses Vertrags und/oder eines Bestelldokuments können die Parteien vereinbaren, dass MEDAS Übergangsdienstleistungen gemäß einer ordnungsgemäß ausgefertigten Leistungsbeschreibung erbringt; während dieser Zeit bleibt dieser Vertrag in vollem Umfang in Kraft, und zwar nur in dem Umfang, der für die Erbringung solcher Übergangsdienstleistungen erforderlich ist. MEDAS erklärt sich damit einverstanden, dass die Kosten für derartige Dienstleistungen mit den Gebühren vergleichbar sind, die anderen Kunden für ähnliche Arten von Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.

9.10. Fortbestehen. Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung oder den Ablauf der Vereinbarung: 2 "ZUGANG; NUTZUNG; EIGENTUM; BESCHRÄNKUNGEN", 3 "GEBÜHREN; BEZAHLUNG; STEUERN", 9 "BEFRISTUNG UND BEENDIGUNG", 4.3 "GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS", 5 "VERTRAULICHKEIT", 8 "HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG", 10 "VERSCHIEDENES" und 1 "BEGRIFFE".

10. VERSCHIEDENES

10.1. Abtretung. Dieser Vertrag und die hierin gewährten Lizenzen dürfen von keiner der Vertragsparteien ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, abgetreten oder übertragen werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann MEDAS seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen abtreten und übertragen. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kommen den Parteien und ihren jeweiligen zulässigen Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute, sind für sie bindend und können von ihnen durchgesetzt werden.

10.1. Prüfung; Berichterstattung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung, jedoch nicht öfter als einmal (1) jährlich, kann jede Partei auf eigene Kosten und zu von den Parteien einvernehmlich festgelegten Daten und Uhrzeiten ein Audit bei der anderen Partei durchführen, wobei der Umfang eines solchen Audits von den Parteien im Voraus festgelegt wird, und zwar ausschließlich zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Bestellunterlagen. Zusätzlich zu diesen Audit-Rechten erklärt sich der Kunde bereit, MEDAS auf schriftliche Aufforderung hin einen schriftlichen, von einem leitenden Angestellten beglaubigten Bericht vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass seine Nutzung mit den geltenden Nutzungsmetriken übereinstimmt, und in dem die physischen Standorte und Computersysteme angegeben sind, für die der Kunde Produkte oder Abonnementdienste nutzt. Im Falle einer Nutzung, die über die Nutzungsmetrik hinausgeht, zahlt der Kunde unverzüglich eine zusätzliche Gebühr für diese Überschreitung gemäß Abschnitt 3.1 oben.

10.2. Nicht-Abwerbung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei aktiv versuchen, Personen abzuwerben, die von der anderen Partei für die Erfüllung oder Verwaltung dieser Vereinbarung beschäftigt oder beauftragt wurden. Verletzt eine Vertragspartei die vorstehende Verpflichtung, so zahlt die verletzende Vertragspartei der nicht verletzenden Vertragspartei das Zwölffache des letzten monatlichen Grundgehalts der betreffenden Person, wobei beide Vertragsparteien diesen Betrag als angemessene Entschädigung für den infolge der Verletzung erlittenen Verlust ansehen. Dieser Abschnitt gilt nicht für Personen, die nachweislich auf eine in gutem Glauben veröffentlichte Stellenanzeige geantwortet haben, wenn die eingestellte Person nicht für die Arbeit für oder mit dem Personal oder der Abteilung einer an diesem Abkommen beteiligten Partei eingestellt wird. Dieser Abschnitt soll nicht das Recht einer Person einschränken, eine Beschäftigung zu suchen, bei wem sie will, sondern soll eine angemessene Entschädigung vorsehen, wenn eine solche Situation infolge des Abschlusses dieser Vereinbarung eintritt, wobei anerkannt wird, daß der Verlust von erfahrenem Personal schwerwiegende Auswirkungen auf jeden Arbeitgeber haben kann.

10.3. Ethik; Anti-Korruption. Von jeder Partei wird erwartet, dass sie ihre Geschäfte frei von ungesetzlichen oder betrügerischen Aktivitäten führt und die in ihrem eigenen Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze anerkennt und anwendet. Der Kunde erklärt, dass er im Zusammenhang mit diesem Vertrag keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von MEDAS-Mitarbeitern oder -Vertretern erhalten hat oder angeboten bekommen hat. Angemessene Geschenke und Einladungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die oben genannte Einschränkung. Erfährt der Kunde von einem Verstoß gegen die obige Einschränkung, wird er sich in angemessener Weise bemühen, das MEDAS-Ethikbüro unverzüglich zu benachrichtigen: compliance@medasgmbh.com

10.4. Versicherung. Während der Laufzeit dieses Vertrages wird MEDAS eine ausreichende Versicherung abschließen, die den gemäß den Bestellunterlagen erbrachten Leistungen entspricht. MEDAS wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis einer solchen Versicherung zur Verfügung stellen.

10.5. Werbung; Referenzen. Der Kunde muss den Namen von MEDAS immer dann nennen, wenn er sich auf das Produkt und/oder die Abonnementdienste bezieht. Unter der Voraussetzung, dass MEDAS alle vom Kunden mitgeteilten Anforderungen an die Verwendung von Markenzeichen erfüllt, darf MEDAS auf den Kunden als einen der Kunden von MEDAS verweisen und das Logo des Kunden als Teil eines solchen Verweises verwenden. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, kann MEDAS eine Pressemitteilung herausgeben, in der die Beziehung zwischen MEDAS und dem Kunden angekündigt wird.

10.6. Gesamte Vereinbarung; Rangfolge. Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien in Bezug auf die Produkte, Dienstleistungen und die Dokumentation (einschließlich schriftlicher Verweise auf Informationen in einer URL oder in referenzierten Richtlinien) und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen (einschließlich über das interne Portal von MEDAS), Zusicherungen, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die Produkte, Dienstleistungen und die Dokumentation. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung und jedes Bestelldokuments die Bedingungen in jeder Kundenbestellung, jedem Beschaffungs-Internetportal oder jedem anderen ähnlichen Nicht-MEDAS-Dokument ersetzen und dass keine Bedingungen, die in einer solchen Bestellung, einem solchen Portal oder einem anderen Nicht-MEDAS-Dokument enthalten sind, für die bestellten Dienstleistungen gelten. Der Kunde kann nach Abschluss des Vertrages Bestellungen für interne Verwaltungszwecke des Kunden aufgeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und eines Bestelldokuments hat das entsprechende Bestelldokument Vorrang. Dieser Vertrag und die dazugehörigen Bestellunterlagen können nur schriftlich und durch Unterschrift der bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien geändert werden; MEDAS ist jedoch berechtigt, die anwendbare Dokumentation zu aktualisieren, unter anderem durch Veröffentlichung der aktualisierten Dokumente auf den Webseiten von MEDAS.

10.7. Trennbarkeit; Verzicht. Sollte ein Abschnitt dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde oder aufgrund einschlägiger Rechtsvorschriften für teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist dieser Abschnitt nur in diesem Umfang nichtig oder nicht durchsetzbar, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Abschnitte dieses Vertrages bleibt in vollem Umfang gewahrt. Ein Verzicht, eine Unterlassung oder ein Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung gilt nur dann als Verzicht, wenn er schriftlich vorliegt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Partei, die den Verzicht erklärt, unterzeichnet ist, und ein Verzicht auf ein vergangenes oder gegenwärtiges Recht, das sich aus einer Verletzung oder Nichterfüllung ergibt, gilt nicht als Verzicht auf ein künftiges Recht aus dieser Vereinbarung.

10.8. Unabhängige Auftragnehmer. Der Kunde und MEDAS erfüllen ihre Pflichten im Rahmen dieses Vertrags als unabhängige Vertragspartner. Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine andere gemeinsame Beziehung zwischen dem Kunden und MEDAS entsteht oder als solche angesehen werden kann. Keine der Vertragsparteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Vertragspartei Verpflichtungen einzugehen oder Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen im Namen der anderen Vertragspartei einzugehen.

10.9. Exportkontrollen. Beide Parteien erkennen an, dass die Nutzung der Abonnementdienste, Produkte, MEDAS-Inhalte und Inhalte Dritter den US-amerikanischen und europäischen Export- und Importgesetzen unterliegen kann. Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Importgesetze und -vorschriften einzuhalten. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste, Produkte, MEDAS-Inhalte und Inhalte Dritter nicht in Embargoländer der USA oder der EU oder an Personen, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" des US-Finanzministeriums oder der "Denied Persons List" oder "Entity List" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind, exportiert oder reexportiert werden dürfen oder anderweitig ohne die entsprechende Lizenz oder Genehmigung exportiert oder reexportiert werden dürfen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) sichert jede Partei zu, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung von Personen oder Einrichtungen aufgeführt ist, denen der Empfang von Exporten untersagt ist, und (ii) wird der Kunde nicht auf Abonnementdienste, Produkte, MEDAS-Inhalte und Inhalte Dritter zugreifen oder diese nutzen, wenn dies gegen ein US-Exportembargo, ein Verbot oder eine Beschränkung verstößt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, weder direkt noch indirekt Produkte, Software oder Technologie (einschließlich Produkte, die von dieser Technologie abgeleitet sind oder auf ihr basieren), die er von MEDAS im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat, an einen Bestimmungsort, eine Einrichtung oder eine Person zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen, umzuleiten oder anderweitig zu veräußern, der/die nach den Gesetzen oder Verordnungen der Vereinigten Staaten oder der EU verboten ist, ohne zuvor die nach diesen Gesetzen und Verordnungen erforderliche Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden einzuholen.

10.10. Software von Drittanbietern. Bestimmte Software von Drittanbietern kann mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellt werden und unterliegt der/den beiliegenden Lizenz(en) des/der jeweiligen Inhaber(s), falls vorhanden. Soweit Teile des Produkts unter Open-Source-Lizenzen vertrieben werden und diesen unterliegen, die MEDAS verpflichten, den Quellcode für diese Teile öffentlich zugänglich zu machen (wie z.B. die GNU General Public License ("GPL") oder die GNU Library General Public License ("LGPL")), wird MEDAS diese Quellcode-Teile (gegebenenfalls einschließlich der Änderungen von MEDAS) auf Anfrage für einen Zeitraum von bis zu drei (3) Jahren ab dem Datum der Verteilung zur Verfügung stellen. Eine solche Anfrage kann schriftlich an MEDAS Digital - Oesterstraße 107b, 44309 Dortmund, Deutschland gerichtet werden.

10.11. Höhere Gewalt. Die Leistung einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung ist entschuldigt, wenn diese Partei aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt, nicht in der Lage ist, die Vereinbarung zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Arbeitsunruhen, staatliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export- oder anderen Lizenzen), Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden, terroristische Handlungen und Ähnliches ("Ereignis höherer Gewalt"). Beide Parteien unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern. Dauert ein solches Ereignis länger als dreißig (30) Tage, beginnend mit dem Tag, an dem das Ereignis höherer Gewalt eintritt, kann jede Partei nicht erbrachte Leistungen durch schriftliche Mitteilung stornieren. Dieser Abschnitt entbindet keine der beiden Parteien von der Verpflichtung, angemessene Schritte zu unternehmen, um ihre normalen Disaster-Recovery-Verfahren zu befolgen, oder von der Verpflichtung des Kunden, für die Dienstleistungen zu zahlen.

10.12. Gerechte Entlastung. Jede Vertragspartei erkennt an, dass Schadensersatz allein ein unzureichender Rechtsbehelf für die Verletzung dieser Vereinbarung in Bezug auf den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum oder der vertraulichen Informationen einer Vertragspartei ist. Dementsprechend hat jede Partei das Recht, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, eine einstweilige, vorläufige und/oder dauerhafte Unterlassungsverfügung zu beantragen, um eine Verletzung, eine drohende Verletzung oder anderweitig eine solche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung zu unterbinden.

10.13. Analyse von Erweiterungen. MEDAS ist berechtigt, den Nutzungsverlauf und die Statistiken des Kunden (zusammenfassend "Verbesserungsdaten") für interne Zwecke von MEDAS zu analysieren, einschließlich zur Verbesserung und Erweiterung der Software und der damit verbundenen Dienstleistungen. Sofern in einem Bestelldokument nicht anders angegeben, genehmigt der Kunde die Übertragung von Erweiterungsdaten durch die Software an MEDAS und wird diese nicht behindern. MEDAS ist berechtigt, die aus der Analyse der Erweiterungsdaten abgeleiteten Informationen öffentlich zugänglich zu machen, vorausgesetzt, dass die veröffentlichten Informationen keine Erweiterungsdaten enthalten, die nicht aggregiert und anonymisiert worden sind. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeuten aggregierte und anonymisierte Erweiterungsdaten Erweiterungsdaten, die (i) mit anderen Daten aggregiert wurden und (ii) keine Informationen enthalten, die den Kunden oder seine Nutzer identifizieren. Aus Gründen der Klarheit stellen aggregierte und anonymisierte Daten keine vertraulichen Informationen des Kunden dar.

10.14. Begünstigte Dritte. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, sind keine Abschnitte dieser Vereinbarung dazu bestimmt und werden auch nicht so ausgelegt, dass sie Rechte von Drittbegünstigten oder andere Rechte jeglicher Art an eine andere Partei gewähren oder schaffen.

10.15. Anwendbares Recht; Gerichtsstandsangelegenheiten; Eskalation. Die Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, werden die Parteien alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Streitigkeit in gutem Glauben durch Verhandlungen auf höchster Ebene zu lösen. Die Streitigkeit wird durch ein schriftliches Ersuchen an einen Beauftragten jeder Vertragspartei verwiesen, der befugt ist, die Streitigkeit beizulegen, und der nicht unmittelbar mit dem Gegenstand dieses Abkommens befasst ist. Für den Fall, dass die Streitigkeit nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann, vereinbaren beide Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main für die Beilegung der Streitigkeit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

10.16. Bekanntmachungen. Alle gemäß diesem Vertrag zulässigen Mitteilungen oder sonstigen Kommunikationen bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn sie per Post (first class mail) mit vorausbezahltem Porto oder per Express-Übernachtungskurier an die in der Bestellunterlage angegebene Adresse von MEDAS und an die in der Bestellunterlage angegebene Adresse des Kunden oder an diejenige andere Adresse geschickt werden, die eine der Parteien durch eine entsprechende Mitteilung an die andere Vertragspartei angegeben hat. Ist die Anschrift von MEDAS in der Bestellunterlage nicht angegeben, so sind Mitteilungen an MEDAS an die unter www.MEDAS.com veröffentlichte Anschrift der Hauptgeschäftsstelle zu richten, zu Händen der Rechtsabteilung: Rechtsabteilung. Kündigungsfristen beginnen mit dem auf die Zustellung folgenden Tag. Jede Partei kann von Zeit zu Zeit ihre Anschrift ändern, indem sie die andere Partei gemäß diesem Abschnitt von der Änderung in Kenntnis setzt.

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